Verpackungsverordnung

Onlinesiegel

Unsere Produkte sind gemäß deutscher Verpackungsverordnung (VerpackV) lizenziert.

Verpackungsverordnung (§ 6 Abs. 1 S. 1 VerpackV, 7. Novelle) schreibt vor, dass die Verpackung bei einem Entsorgungsunternehmen des Dualen Systems lizensiert werden muss. Der Erstinverkehrbringer (Hersteller, Importeur) hat die Pflicht, die Entsorgungskosten hierfür zu tragen. Das ist in diesem Fall by-the-K. Ulrich Kortenjan Advertising & Service Solutions. Bei einem Preisvergleich mit Mitbewerbern empfehlen wir, dies dringend zu beachten. Werden Produkte von Ihnen aus dem Ausland bezogen, müssen Sie sich als Importeur selbst um die Lizensierung kümmern. Wir bestätigen Ihnen in unserer Rechnung, dass die Gebühr für die Lizensierung gem. VerpackV abgeführt wurde. Bei einer Kontrolle in Ihrem Hause legen Sie einfach unsere Rechnung vor.

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