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AGB


Anbieter & Gültigkeit

  • Anbieter im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist:
    Ulrich Kortenjan Advertising | Inhaber Ulrich Kortenjan | Caldeloerweg 9 | 48165 Hiltrup 

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Unternehmensbereiche und Internetangebote der Ulrich Kortenjan Advertising & Service 

Kunden 

  • Das Angebot des Unternehmens richtet sich ausschließlich an Selbstständige, Handwerker, Unternehmen, Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Öffentlich-Rechtlichen Sondervermögens, eingetragene Vereine etc. 
  • Ausgenommen ist lediglich der Onlinehandel mit individuellen Geschenkartikeln und Souvenirs sowie der Handel mit Elektrorollern und Seniorenmobilen. 
  • Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Unternehmereigenschaft des Kunden zu prüfen, auf Verlangen des Anbieters ist dies durch den Kunden nachzuweisen. 

Vertragsgegenstand

  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmen Ulrich Kortenjan Advertising & Service, nachstehend kurz "Anbieter" genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Anbieter nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung durch die Geschäftsleitung akzeptiert. 
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 
  • Der Anbieter erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung, Produktion, Werbeschaltung jeglicher Werbemaßnahmen, sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Anbieter. 
  • Unsere im Rahmen von Internetseiten veröffentlichen Online-Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Das Angebot des Anbieters richtet sich nur an Kunden, welche die Dienstleistungen und Waren ausschließlich im Rahmen ihrer selbstständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Dieses ist der Anbieter auf Verlangen nachzuweisen. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, dieses vor Annahme eines Auftrages zu prüfen. 

Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages

  • Grundlage für die Arbeit des Anbieters und Vertragsbestandteil ist neben dem Auftrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Anbieter auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden dem Anbieter mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Anbieter über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder schriftlichen Vorlage zusteht.

Urheber- und Nutzungsrechte
  • Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen vom Anbieter im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und zwar für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich beim Anbieter.
  • Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  • Der Anbieter darf die von ihm entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung können durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden ausgeschlossen werden.
  • Die Arbeiten der Anbieter dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Anbieter vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 3-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
  • Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen ist, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung des Anbieters. • Über den Umfang der Nutzung steht dem Anbieter ein Auskunftsanspruch zu.

Widerrufsrecht für Verbraucher

  • Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. 
  • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  • Ausnahmen des § 312g Abs. 2 BGB 
  • Es besteht kein Widerrufsrecht bei: o Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist 
  • Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. 
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. 
  • Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. 
  • versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. 
  • Kein Widerrufsrecht für Unternehmer 
    Vorstehend finden Sie die Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des gesetzlichen Widerrufsrechts bei Versandbestellungen. Eine über das Gesetz hinausgehende vertragliche Einräumung von Rechten ist damit nicht verbunden. Insbesondere steht das gesetzliche Widerrufsrecht nicht Personen zu, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der ihrer gewerblichen oder ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 
  • Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Die die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 
  • Folgen des Widerrufs 
  • Wird der Vertrag widerrufen, erstatten wir alle Zahlungen, die wir vom Kunden zu dem entsprechenden Auftrag erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. 
  • Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
  • Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 
  • Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns unter unserer Adresse zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. 
  • Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. • Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 
  • Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 
  • Das ausführliche Widerrufsrecht inklusive eines Muster Widerrufs finden Sie in unserem Onlineshop https://Buttonmeisterei.de

Vergütung
  • Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Werbemittelaufträge werden ausschließlich per Vorkasse bei Auftragserteilung bzw. Druckfreigabe ausgeführt. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Anbieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Mahnkosten und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Inanspruchnahme gehen zu Lasten des Kunden. • Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten, so kann der Anbieter dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Anbieters verfügbar sein. • Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Anbieter alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und wird der Anbieter von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
  • Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet der Anbieter dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr:
  • bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages 10%
  • ab 6 Monate bis 3 Monate vor Beginn des Auftrages 25%
  • ab 3 Monate bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrages 50%
  • ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrages 80%
  • ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
  • Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträgen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Frachten, Zölle, oder auch sonstige nachträglich entstandenen Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.
  • Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen vom Anbieter sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 2 Wochen nach Abrechnung- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
  • Lieferungen zu Bestellungen in den Onlineshops des Anbieters werden ausschließlich per Vorauszahlung bei Auftragserteilung ausgeführt. Hierzu stehen die Zahlungsmethoden PayPal (auch Kreditkarte und Ratenzahlung über PayPal) und Überweisung zur Verfügung.
  • Münster Gutscheine werden ausschließlich per Vorauszahlung per Überweisung angeboten, da diese ohne Aufschläge 1:1 weitergegeben werden, ist eine PayPal-Zahlung hier nicht möglich.
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug (§286 Abs. 2 Nr.1 BGB) mit der Folge weiterer Kosten. Wir erheben für jedes versandte Mahnschreiben eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €. 
  • Rabatte und Sonderkonditionen für Wiederverkäufer bedingen eine fristgerechte Zahlung der Rechnungen. Bei Zahlungsverzug entfällt die Grundlage für gewährte Rabatte und Sonderkonditionen und der es wird der Listenpreis berechnet.

Urheber- und Nutzungsrechte
  • Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen vom Anbieter im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und zwar für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich beim Anbieter. 
  • Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 
  • Der Anbieter darf die von ihm entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung können durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden ausgeschlossen werden. Die Arbeiten der Anbieter dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Anbieter vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 3 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. 
  • Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen ist, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung des Anbieters. 
  • Über den Umfang der Nutzung steht dem Anbieter ein Auskunftsanspruch zu. 

Eigentumsvorbehalt
  • Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. 
  • An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 
  • Die Originale sind daher in angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. 
  • Die Zusendung und etwaige Rücksendungen der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden. 
  • Der Anbieter ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Anbieter dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieter geändert werden. 

 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
  • Sonderleistungen wie z.B. Korrekturlesen von Texten, werden nach bestem Wissen sorgfältig durchgeführt. Umarbeiten, Änderungen von Reinzeichnungen, vorbereitende Notwendigkeiten zur Auftragsabwicklung, Drucküberwachung etc. werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet. 
  • Werden mehr Konzeptionen bzw. Entwürfe von Werbemitteln auf Wunsch des Kunden angefertigt, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Entwürfe wird im Angebot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden. In der Regel beinhaltet ein Angebot 3 Entwürfe für Werbemittel und ein Werbekonzept. 
  • Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere speziellen Materials, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten. 
  • Kosten für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn dies mit dem Kunden vereinbart worden sind. 

Zusatzleistungen 
  • Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachberechnung an den Kunden. 
  • Die Produktionsüberwachung durch den Anbieter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Kunden – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Für diesen Aufwand berechnet der Anbieter eine Handlingpauschale. 
  • Vor der Ausführung und Vervielfältigung werden dem Kunden vom Anbieter Korrekturabzüge vorgelegt. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden dem Anbieter eine angemessene Anzahl an Belegexemplaren unentgeltlich überlassen. Der Anbieter ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

Kennzeichnung 
  • Der Anbieter ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht. 
  • Die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden gemäß einer zum Auftrag gehörenden Anlage umgesetzt. Die Kennzeichnung des Inverkehrbringers erfolgt auf Grundlage dieser Vereinbarung. 
  • Der Anbieter ist berechtigt auf seinen Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. 
Lieferfristen 
  • Alle angegebenen Produktions- und Lieferzeiten gelten ab Zahlungseingang. 
  • Die Lieferverpflichtungen vom Anbieter sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von Anbieter zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchem Medium, trägt der Kunde. 
  • Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtheften, Zahlung der Rechnungen ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine für den Versand vom Anbieter schriftlich bestätigt worden sind. 
  • Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Einhaltung vereinbarter Termine nicht mehr gewährleistet werden. 
  • Vom Anbieter zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild-, Strich und Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich vom Anbieter bestätigt worden ist. 
  • Gerät der Anbieter mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. 14. Geheimhaltungspflicht 
  • Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – so weit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben. 
  • Der Anbieter hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und / oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen. 
  • Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäft – und Betriebsgeheimnisse vom Anbieter, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte. 
  • Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangswörter, Up- und Downloads, vom Anbieter während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Kunde sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Anbieter auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistung. Der Kunde kann einer solchen Nutzung der Daten widersprechen. Der Anbieter wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohne hin öffentlich zugänglich sind oder der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist, Dritte -insbesondere Strafverfolgungsbehörden- solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. 15. Pflichten des Kunden 
  • Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden vom Anbieter sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben. 
  • Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Anbieter erteilen.

Gewährleistung und Haftung
  • Vom Anbieter gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden. 
  • Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben. 
  • Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch den Anbieter erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Anbieter ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl er dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch den Anbieter beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet der Anbieter für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so beauftragt der Anbieter nach Absprache mit dem Kunden diese Person zur Prüfung. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. 
  • Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. 
  • Für die von Kunden freigegebenen Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung des Anbieters. 
  • Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet ausschließlich der Kunde und nicht der Anbieter. 
  • Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften. • Der Anbieter haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Anbieter haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. 
  • Der Anbieter haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung des Anbieters wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag des Anbieters, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung des Anbieters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung des Anbieters nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. • Soweit der Anbieter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht. 

Verwertungsgesellschaften
  • Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von dem Anbieter verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese dem Anbieter gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. 
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich. 

Leistungen Dritter 
  • Vom Anbieter eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen des Anbieters. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Anbieter eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Anbieter weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. 

Arbeitsunterlagen und elektronische Daten 
  • Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Anbieters angefertigt werden, verbleiben beim Anbieter. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Anbieter schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
Vertragsdauer, Kündigungsfristen
  • Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

Schlussbestimmungen
  • Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
  • Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch.
  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Öffentlich-Rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz Münster. Desgleichen, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist Münster / Westfalen.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Stand: 01. Januar 2022